Pressemitteilung

Investitionsförderung des Bundes zur Kindertagesbetreuung:
Landkreise erwarten Mitfinanzierung des Landes

Finanzen3

Das Präsidium des Landkreistages Sachsen-Anhalt hat in seiner heutigen Sitzung die landesrechtliche Umsetzung des Bundesgesetzes zum weiteren quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung beraten. Hieraus erhält Sachsen-Anhalt im Zeitraum 2017 bis 2020 einen Betrag von rd. 28 Mio. Euro. Nach den Planungen des Landes soll der notwendige Kofinanzierungsanteil von 23 Mio. Euro ausschließlich von den Kommunen und Trägern aufgebracht werden.

„Die Kommunen können wegen ihrer schwierigen Finanzsituation den Eigenanteil von 45 v. H. keinesfalls allein erbringen. Wir erwarten daher, dass sich auch das Land mit eigenen Mitteln an dem Bundesprogramm beteiligt. Schließlich hat die Sozialministerin erst letzte Woche die gemeinsame Verantwortung von Land und Kommunen bei der Kinderbetreuung bekräftigt," stellt Michael Ziche, Präsident des Landkreistages Sachsen-Anhält, heute in Magdeburg fest. Ohne finanziellen Beitrag des Landes könnte die Umsetzung in Sachsen-Anhalt scheitern, so dass Bundesmittel in andere Bundesländer umgelenkt würden.

Das Präsidium hat bei dieser Gelegenheit noch einmal angemahnt, den Landkreistag bei allen Überlegungen der Landesregierung für ein neues Kinderförderungsgesetz (KiFöG) rechtzeitig und umfassend einzubinden.

Aus Sicht des Landkreistages bedarf es bei der Novellierung des KiFöG

  • klarer Zuständigkeitsabgrenzungen zwischen dem operativen Geschäft (= Gemeinde) und den Aufgaben des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe (= Landkreis) sowie
  • für die Bemessung der Zuweisungen an die Einrichtungsträger einer Abkehr weg von der Vereinbarungslösung hin zur Festsetzung durch die Wohnortgemeinde.

"Über allem aber steht für uns ein konnexitätsgerechter Ausgleich für die vom Land gesetzlich vorgegebenen Standards. Hier gilt: Je detaillierter die Vorgaben, desto höher der Landeszuschuss," so Präsident Ziche.

Pressemitteilung [PDF-Dokument: 29 kB] vom 14. August 2017

14.08.2017